Vertrag über Rathaus-Standort liegt vor

Veröffentlicht am 14.04.2010 in Lokalpolitik
 

Bürgermeister Norbert Probst hat dem Freudenberger Gemeinderat auf Drängen der SPD-Fraktion den schon fast sagenumwobenen Vertrag vorgelegt, den die ehemals selbstständigen Kommunen Lintach und Freudenberg bei der Zusammenlegung zur Großgemeinde 1971 geschlossen haben. Darin ist geregelt, wo die Gemeindeverwaltung ihren Sitz haben soll.

Diese Frage wurde Anfang des Jahres 2010 brandaktuell, nachdem mehrere CSU-Gemeinderäte die Hammermühle als Standort für ein neues Rathaus ins Spiel brachten. Die Gemeinde hat die leerstehende Immobilie im Jahr zuvor zwar gekauft, aber bis heute kein Konzept für die künftige Nutzung. Zuletzt hat sich auch der CSU-Ortsverband Freudenberg offen für den Vorschlag gezeigt, in dem Gebäude ein Rathaus einzurichten.

Nachdem es von Seiten der CSU geheißen hatte, die Bürger müssten bei der Suche nach einem Nutzungskonzept NICHT beteiligt werden (O-Ton bei der CSU-Versammlung in Hiltersdorf: "Das kann der Gemeinderat sehr wohl alleine entscheiden. Dafür ist er gewählt"), hat die SPD interveniert und öffentlich eine Bürgerbeteiligung gefordert. Nunmehr ist offizielle Sprachregelung bei der CSU: Wenn aus der Hammermühle ein Rathaus werden soll, dann muss es einen Bürgerentscheid geben.

Die SPD begrüßt diese Erkenntnis, weist aber darauf hin, dass ein Rathaus-Umzug in die Hammermühle mittelfristig nicht finanzierbar ist. Mithin bleibt das Problem bestehen, dass niemand genau weiß, was mit der Hammermühle eigentlich anzufangen ist. Die SPD hält nach wie vor eine Bürgerbeteiligung hinsichtlich des Nutzungskonzeptes (völlig unabhängig von der Rathaus-Idee) für dringend geboten. Die Bürger sollen offen diskutieren und ihre Vorschläge mit einbringen. Weitere Infos dazu unter diesem Link: Bürgerbeteiligung

Nun zum Inhalt des Vertrages aus der Zeit der Gebietsreform, der der Öffentlichkeit nur noch fragmenthaft gewärtig war und im Zuge der Diskussion um die Hammermühle nun wieder Aktualität erlangt hat:

Der Vertrag datiert vom 12. Februar 1971 und wurde von den beiden Bürgermeistern Schwarz und Rehaber unterzeichnet. Von Lintach wurde noch ein Ermächtigungsschreiben der sieben Lintacher Gemeinderäte beigelegt, das es dem Bürgermeister Rehaber erlaubt, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

Der Vertrag besteht aus 11 Paragraphen:

§1 Der Sitz der neuen Gemeindeverwaltung ist ab 1. April 1971 in Lintach.

§2 Die Gemeinde Freudenberg verpflichtet sich, vom Zeitpunkt der Eingliederung bis zur Neuwahl des Gemeinderates Freudenberg, jeweils den 1. Bürgermeister und zwei Gemeinderatsmitglieder der einzugliedernden Gemeinden als beratende Mitglieder zu den Gemeinderatssitzungen zu laden und gegen die Mehrheit der beratenden Mitglieder dieser Gemeinden keine Beschlüsse zu fassen.

§3 bis 9 befassen sich mit einzelnen Maßnahmen der Gemeinde Lintach, die noch abzuwickeln waren, z.B. angefangene Straßenbaumaßnahmen.

§10 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die mit vorliegenden Vertrag durch die Gemeinde Freudenberg übernommenen Verpflichtungen für den Fall der Nichterfüllung mit rechtsaufsichtlichen Maßnahmen der Rechtsaufsichtsbehörde erzwungen werden können.

§11 beschreibt noch einmal, dass die Lintacher und Freudenberger Gemeinderäte mit dem Vertrag einverstanden sind.

Damit ist klar, dass die Gemeindeverwaltung bei einem Auszug aus der Kanzlei in Freudenberg nach Lintach verlegt werden muss. Allenfalls ein Bürgerentscheid könnte diese Vereinbarung außer Kraft setzen. Seit Abschluss des Vertrages sind fast 40 Jahre vergangen. Die SPD stellt fest, dass nur noch vom Hörensagen über den Inhalt des Vertrages berichtet wurde und nun endlich wieder Klarheit über diesen Sachverhalt hergestellt ist. Wir halten die Bürger der Gemeinde Freudenberg für mündig. Sie sollen selbst beurteilen, was die Fakten für sie bedeuten und wie es im Weiteren mit der Hammermühle weitergehen soll.

 

 

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